Unsere Leistungen für Mitglieder des LHRD e.V.
individuell und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- ganzjährige, umfassende Beratung innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis
- Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente)
- Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung (so. Rürup-Rente)
- Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten
- steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen – insbesondere im Hinblick auf die Abgeltungssteuer
- Beantragung von Steuerermäßigungen wie für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen
- Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
- Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen
- Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen auf ihre Richtigkeit.
- Führung von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
- Führung von Klagen vor den Finanzgerichten
- Beantragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
- Beratung zur Steuerklassenwahl
Weitere Vorteile im Rahmen einer Mitgliedschaft können Sie in unserem neuen „Mitgliederbereich“ genießen. Näher Informationen im Abschnitt: Mitgliedschaft.
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
Unsere Beratungsbefugnis erstreckt sich ausschließlich auf Einkünfte aus
- nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten
- gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen
für diesen Fall dürfen wir Sie auch beraten bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Vermietung einer Wohnung)
- Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen)
- Sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren),
sofern die Einnahmen hieraus 13.000,-- EUR bzw. 26.000,-- EUR (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen und auch keine Gewinneinkünfte und keine umsatzpflichtigen Umsätze vorliegen.


