LHRD e.V.

Die Mitgliedsbeiträge

Unsere Steuerberatung ist in Vereinsform organisiert, daher zahlen Sie bei uns Beiträge.

Für alle Leistungen haben Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, im Aufnahmejahr fällt zusätzlich einmalig eine geringe Aufnahmegebühr in Höhe von 13,09 € an.

Unsere Beiträge sind niedrig und sozial gestaffelt, Sie richten sich nach der Höhe Ihrer jährlichen Gesamtbruttoeinnahmen.

Das Gesamtjahresbrutto ergibt sich aus den beratungsfähigen Einnahmen nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Die Mitgliedsbeiträge des LHRD e.V. gültig ab 01.01.2007



Beitragsklasse
Gesamtbruttojahreseinnahmen des Mitglieds in EURO (=Bemessungsgrundlage)
Mitgliedsbeitrag in EURO
Grundbeitrag
ab 80.000,01
232,05
10
ab 73.000,01 bis 80.000,00
216,58
9
62.000,01 bis 73.000,00
184,45
8
50.000,01 bis 62.000,00
164,22
7
45.000,01 bis 50.000,00
148,75
6
41.000,01 bis 45.000,00
135,66
5
33.000,01 bis 41.000,00
115,43
4
28.000,01 bis 33.000,00
92,82
3
20.000,01 bis 28.000,00
79,73
2
12.000,01 bis 20.000,00
66,64
1
bis 12.000,00
52,36
  Einmalige Aufnahmegebühr
13,09

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Beitragsordnung ab 01.01.2009