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Was bringt eine Mitgliedschaft

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen darf der LHRD als Lohnsteuerhilfeverein nur seine Mitglieder beraten und vertreten. Um die Vorteile unseres Vereins zu nutzen, müssen Sie also Mitglied werden.

Das können Sie - wenn Sie z.B. Arbeitnehmer, Beamter, (Soldat, Polizist, Feuerwehrmann etc.), Zivildienstleistender, Auszubildender, Pensionär oder Rentner sind - im ganzen Bundesgebiet problemlos tun gemäß § 4 Nr. 11 StBerG. Die nächste Beratungsstelle nimmt Sie gerne als Mitglied auf. Sie finden diese im Telefonbuch unter Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. oder schauen Sie direkt hier.

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