Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen darf der LHRD als Lohnsteuerhilfeverein nur seine Mitglieder beraten und vertreten. Um die Vorteile unseres Vereins zu nutzen, müssen Sie also Mitglied werden.
Das können Sie - wenn Sie z.B. Arbeitnehmer, Beamter, (Soldat, Polizist, Feuerwehrmann etc.), Zivildienstleistender, Auszubildender, Pensionär oder Rentner sind - im ganzen Bundesgebiet problemlos tun gemäß § 4 Nr. 11 StBerG. Die nächste Beratungsstelle nimmt Sie gerne als Mitglied auf. Sie finden diese im Telefonbuch unter Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. oder schauen Sie direkt hier.