LHRD e.V.

Brisantes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (08.09.2008)

Der Blick geht nach Karlsruhe. Am Mittwoch, 10.09.2008 wird dort vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die mündliche Verhandlung über die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 stattfinden. Verhandelt werden auch zwei Fälle, die der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) mit Sitz in Darmstadt angestrengt und bis zur höchstinstanzlichen Entscheidung begleitet hat.

„Nach dem der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht die Neuregelung der Pendlerpauschale im Januar dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt und damit unsere Rechtsauffassung bestätigt hat, blicken wir natürlich gespannt auf den Urteilspruch aus Karlsruhe“, setzt Rechtsanwalt Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD, auf ein positives Votum der Verfassungsrichter.

Positiv heißt für den Lohnsteuerhilfeverein mit seinen bundesweit nahezu 220.000 Mitgliedern: Wegekosten zum Arbeitsplatz werden vom ersten Kilometer an als berufliche Aufwendungen von Arbeitnehmern anerkannt. Sie können somit als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Aktuell bestehen im Rahmen einer Härtefallregelung lediglich Abzugsmöglichkeiten ab dem 21. Kilometer.

„Jedem pendelnden Arbeitnehmer muss bewusst sein, dass Härtefälle ständig neu definiert werden können. Heute sind 20 Kilometer gestrichen, nächstes Jahr vielleicht 30, je nach Haushaltslage“, gibt Christian Munzel zu bedenken. „Für unsere Mitglieder, letztlich für alle betroffenen 15 Millionen Steuerbürger, erhoffen wir durch das Verfassungsgericht grundlegende Richtlinien zum Thema Werbungskosten“, macht das LHRD-Vorstandsmitglied auf die prinzipielle Bedeutung des auch politisch brisanten Verfahrens aufmerksam.

Presseerkärung vom 08.09.2008

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