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Abschied vom bunten Karton

Die Lohnsteuerkarte fällt weg – was Sie jetzt beachten müssen

Jedes Jahr im Oktober gab es Post von den Kommunen: Die Lohnsteuerkarten für das Folgejahr wurden verteilt. Doch in diesem Herbst warten wir vergeblich, denn die gelben 2010-er Pappkarten waren die Letzen ihrer Art. Sie werden künftig durch ein elektronisches Verfahren zur Lohnsteuer-Erhebung ersetzt. Was man aufgrund der Umstellung beachten muss, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Ursprünglich ab 2011 sollte den Arbeitgebern für den Lohnsteuerabzug eine Datenbank zur Verfügung stehen, in der die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) gespeichert sind. Da sich dieses Projekt jedoch um ein Jahr verzögert, wird für 2011 eine Übergangsregelung geschaffen.
Aus diesem Grund gelten die Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011; sie werden von den Arbeitgebern also nicht vernichtet. Arbeitnehmer, deren Lohnsteuerabzugsmerkmale sich nicht verändert haben, brauchen nichts zu unternehmen.
Wie sieht es aber aus, wenn z. B. die Lohnsteuerklasse nicht mehr stimmt, wenn sich die Zahl der eingetragenen Kinder geändert hat oder wenn der für 2010 eingetragene Freibetrag nicht mehr passt? Solche Informationen muss der Arbeitnehmer ab 2011 dem zuständigen Finanzamt nennen. An einigen Beispielen erläutern wir Ihnen den Änderungsbedarf:

Eingetragene Steuerklasse

  • Sie haben 2010 geheiratet oder möchten noch in diesem bzw. im nächsten Jahr heiraten. Als Eheleute können Sie zwischen der Steuerklassenkombination 4/4 oder 3/5 wählen.
  • Sie haben sich in diesem Jahr von Ihrem Ehegatten dauerhaft getrennt und haben die Steuerklasse 3 oder 4. Für das Jahr 2011 steht Ihnen die Steuerklasse 3 bzw. 4 nicht mehr zu; ab 2011 müssen Sie in die Steuerklasse 1 oder 2 wechseln.
  • Ihr Ehegatte ist im Jahr 2009 verstorben. Für 2010 konnten Sie noch die bessere Steuerklasse 3 erhalten (Witwensplitting). Ab 2011 gelten Sie als Alleinstehender mit der Steuerklasse 1 oder 2.

Anzahl der Kinder

  • Die Zahl der Kinder erhöht sich. Das Finanzamt trägt Ihnen das weitere Kind auf der Lohnsteuerkarte 2010 ein.
  • Die Zahl der Kinder verringert sich, z. B. nach Ende der Ausbildung – auch für diese Korrektur ist das Finanzamt zuständig.

Freibetrag

  • Sie hatten für 2010 einen Freibetrag eintragen lassen und dieser soll erhöht werden. Oder Sie möchten erstmals für das Jahr 2011 einen Freibetrag haben. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Sie beim Finanzamt zum Ziel kommen.
  • Der eingetragene Freibetrag für 2010 ist zu hoch, da sich z. B. die Werbungskosten im Jahr 2011 verringern werden. Sie müssen den Freibetrag durch das Finanzamt nicht ändern lassen. Wir empfehlen jedoch eine Reduzierung, da Sie sonst mit einer Steuernachzahlung für 2011 rechnen müssen. Durch den eingetragenen Freibetrag sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Jene Personen, die im nächsten Jahr – also 2011 – erstmals wieder arbeiten, haben keine Lohnsteuerkarte erhalten. Sie müssen sich an das Finanzamt wenden: Das Finanzamt stellt auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 aus. Diese muss dem Arbeitgeber wie eine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden. Einfacher ist es für ledige junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen: Der Ausbildungsbetrieb darf die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn der Auszubildende eine entsprechende Erklärung abgibt.
Ab 2012 soll die elektronische Datenbank für den Lohnsteuerabzug dann zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung vom 05.10.2010

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