Unser Einsatz führte zu einem vollen Erfolg für unsere Mitglieder und Pendler(11.12.2008)
Darmstadt: Vor dem Urteil des Verfassungsgerichts hatte Rudolf Gramlich, Leiter Steuerwesen beim Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD), Szenarien möglicher Entscheidungen der Karlsruher Verfassungsrichter skizziert. Als „vollen Erfolg“ verbuchte der Steuerfachmann, in Karlsruhe neben LHRD-Vorstandsmitglied Christian Munzel gefragter Gesprächspartner der Medien, dass die Pendlerpauschale rückwirkend für verfassungswidrig erklärt wurde.
Dieser „volle Erfolg“ ist mit dem Urteil des Verfassungsgerichts (Az: 2 BvL 1/07 u.a.) für die vom LHRD durch die Instanzen begleiteten Kläger Janine-Alexandra und Bodo Schiffmann (Oldenburg) und Heino Hambrecht (Ravenstein) sowie für 15 Millionen Pendler eingetreten. „Wir danken ausdrücklich dem LHRD für seine Unterstützung, ohne die der Erfolg letztendlich nicht möglich gewesen wäre“, erklärten Heino Hambrecht und das Ehepaar Schiffmann unisono bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Sie unterstrichen damit die Bedeutung einer starken Gemeinschaft, wie sie der LHRD mit einem flächendeckenden Netz von 1.000 Beratungsstellen und rund 220.000 Mitgliedern darstellt. Der LHRD mit Sitz in Darmstadt setzt sich seit fast 40 Jahren für die Interessen seiner Mitglieder ein. Gerade auch Heino Hambrecht, von „Bild“ als „Der Steuerheld“ betitelt oder vom „Mannheimer Morgen“ zum „Don Quichotte aus Ravenstein“ stilisiert, weiß um die Bedeutung einer starken Gemeinschaft: “ Es ehrt einen zwar, wenn man in Vertretung von 15 Millionen Pendlern Recht vor dem Verfassungsgericht erstritten hat. Allein wäre das alles nicht machbar gewesen.“
Vom Recht der Bürger, verfassungswidrig erhobene Steuern zurück zu bekommen, spricht auch LHRD-Vorstand Christian Munzel. Der Rechtsanwalt bemängelt daher auch die im Nachgang erfolgte Umdeutung des Verfassungsgerichtsurteils in ein „politisches Konjunkturprogramm“. Sicherlich – so etwa auch die Ankündigung der vom LHRD unterstützten Kläger – werde das von den Finanzämtern zurückerstattete Geld für Investitions- und Konsumausgaben verwendet, aber den Karlsruher Richterspruch zum Konjunkturprogramm umzumünzen, verwechsle Wirkung mit Ursache, so Christian Munzel.
„Finanzämter müssen nun wegen der Vorläufigkeit der Steuerbescheide die bisher vorenthaltenden Erstattungsbeträge auszahlen“, heißt es im oben erwähnten LHRD - Szenario weiter. Dies sollte nach Auffassung des LHRD zügig geschehen. Der Verein begrüßt daher beispielsweise auch die Ankündigung der Hessischen Finanzbehörden, das einbehaltene Geld bis spätestens März 2009 an die Pendler auszuzahlen.
Jeder Steuerzahler sollte aber zunächst seine Steuererklärung im Licht der Karlsruher Entscheidung prüfen. LHRD-Mitglieder und solche, die es werden möchten, können sich an eine der über 1.000 Beratungsstellen des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. wenden.
Presseerkärung vom 11.12.2008



