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Daten und Fakten zur Pendlerpauschale und zu den betroffenen Arbeitnehmern (05.12.2008)

Darmstadt: Am Dienstag, 09.12.2008 gibt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Entscheidung zur Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 bekannt.
Um was geht es überhaupt?
Wer ist davon betroffen und welche Beträge verliert ein Berufspendler durch die Streichung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die ersten 20 km.
 
Speziell vor der mündlichen Verhandlung des BVerfG wurde auch vom Bundesfinanzministerium mit folgenden Schlagworten argumentiert:
 
1. Viel Lärm um nichts, wir reden über einige wenige Euro im Monat und im Jahr . 
2. Betroffen ist nur eine Minderheit, eine kleine Gruppe von Pendlern (und zwar vorwiegend die Besserverdienenden)
3. Die meisten Arbeitnehmer sind auch deshalb nicht betroffen, weil die Pendlerkosten im Arbeitnehmer-Pauschbetrag stecken . 
4. Und als Ergänzung: Wohnkosten und Pendlerkosten sind immer substituierbar
 
Schon hierbei wird die einfache Mathemathik außer Acht gelassen. Es geht um 2,5 Mrd Euro (modifizierte Zahlen gehen von nahezu 2,7 Mrd Euro aus). Wenn es viel Lärm um nichts wäre, dann könnte die Altregelung wieder eingeführt werden. Wenn nur eine Minderheit betroffen wäre, dann würde diese Minderheit die 2,7 Mrd allein schultern und die Regelung wäre noch ungerechter.
 
Nach ersten Aussagen sollten 15 Millionen Pendler betroffen sein. Nach neueren Statistiken sind es "nur" 11,3 Millionen. Die Betroffenheit reicht von 1 Euro im Jahr und reicht bis über 500 EUR im Jahr pro Pendler, bei Eheleuten können es daher über 1.000 EUR im Jahr sein. Ein Durchschnittswert kann zwar errechnet werden, hat aber  nach unserer Auffassung keine Aussagekraft, da die individuelle Belastung sehr unterschiedlich ist.
 
Zunächst verweisen wir auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1545 vom 18.05.2006. Interessant sind u.a. die Seiten 13 und 14. Die Begründung für die Neuregelung ist allein die Haushaltskonsolidierung. Wir weisen auch hin auf die Tabelle mit den Prozentsätzen der jeweiligen Pendler auf Seite 13. Immerhin 48 % der Pendler haben einfache Wegstrecken ab 10 km zurückzulegen.
 
Weiterhin geben wir Hinweise auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der LINKEN, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1802 vom 12.06.2006. Ihr besonderes Interesse richten Sie bitte auf die Tabelle auf Seite 4, Antwort zu Frage 10. Bei dieser Antwort geht es um den Anteil der Wegekosten an den erhöhten Werbungskosten nach Bruttolöhnen. Bei Bruttolöhnen zwischen 20.000 und 40.000 befinden sich insgesamt 53,6 % der Arbeitnehmer, die durch die Wegekosten erhöhte Werbungskosten (über dem Pauschbetrag von 920 EUR) haben. Diese 53,6 % (und natürlich andere auch) sind von der Streichung/Kürzung betroffen. Und hierbei handelt es sich nicht um Spitzenverdiener.
 
Die Wahrheit sind auch nicht 20 km, sondern 34 km. Obwohl nach der Gesetzesformulierung in §9 Abs. 2 Satz 1 EStG die Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz keine Werbungskosten mehr sein sollen, werden die Aufwendungen ab dem 21. Kilometer systemwidrig auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 EUR angerechnet. Diese Aufwendungen werden "Wie-Werbungskosten" genannt, obwohl der Arbeitnehmer-Pauschbetrag der Abgeltung tatsächlicher Werbungskosten dienen soll. Mit dem 21. bis 34. km wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag "aufgefüllt". Arbeitnehmer ohne Wegekosten und Arbeitnehmer mit Entfernungen bis 34 km werden steuerlich gleich behandelt wenn keine weiteren Werbungskosten vorliegen. Mit einer Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit hat das nichts mehr zu tun.
 
Nach uns zur Verfügung stehenden Daten sind insgesamt 11,278 Millionen Arbeitnehmer von der Kürzung betroffen. Bezogen auf 26,646 Millionen Arbeitnehmer sind dies 42,3 %. Ein so hoher betroffener Arbeitnehmeranteil kann sicherlich nicht als Minderheit bezeichnet werden. Die betroffenen Arbeitnehmer sind wie folgt belastet:
 
mehrbelastete Arbeitnehmer
in Tausend
Durchschnitt Mehrbelastung
pro Jahr
Summe Mehrbelastung
in Tausend EUR
1.464  (12,98%) x 101 EUR  147.864       ( 5,49 %)
4.053  (35,94%) x 155 EUR 628.215       (23,35 %)
4.650  (41,23 %) x 332 EUR 1.543.800      (57,37 %)
1.111  ( 9,85 %) x 334 EUR  371.074       (13,79 %)
     
Summen:    
11.278 (100 %)    2.690.953      (100,00 %)
 
Zum Verständnis aus dieser Tabelle ein Ergebnis:
 
4.650.000 (4,65 Millionen) Arbeitnehmer haben eine durchschnittliche Mehrbelastung von 332 EUR pro Jahr und zahlen 1.543.800 000 (1,544 Mrd) EUR mehr Steuern. Diese 4,65 Millionen Arbeitnehmer (17,5 % aller Arbeitnehmer) schultern 1,544 Mrd EUR, somit über 57 % der eingeplanten Haushaltsersparnis. Neben allen rechtlichen Aspekten fragen wir: Ist das eine gerechte Lastenverteilung?
 

Wohnkosten und Pendlerkosten sind auch in den meisten Fällen nicht substituierbar. Unsere moderne Arbeitswelt verlangt ständige Flexibilität. Lebenslanges Arbeiten beim gleichen Arbeitgeber am gleichen Ort sind oft Wunschträume. Je unsicherer die Konjunktur ist, desto mehr wird auch ein Arbeitsplatzwechsel zur Realität. "Lieber Pendeln als teuer Wohnen" ist bei uns keine Realität, sondern die große Ausnahme.

Weiterführende Links zum Thema:

Drucksache 16/1545 (pdf-Datei) Quelle: www.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 16/1802 (pdf-Datei) Quelle:www.bundestag.de

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