Daten und Fakten zur Pendlerpauschale und zu den betroffenen Arbeitnehmern (05.12.2008)
Darmstadt: Am Dienstag, 09.12.2008 gibt das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) seine Entscheidung zur Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 bekannt.
Um was geht es überhaupt?
Wer ist davon betroffen und welche Beträge verliert ein Berufspendler
durch die Streichung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für
die ersten 20 km.
Speziell vor der mündlichen Verhandlung des BVerfG wurde auch vom
Bundesfinanzministerium mit folgenden Schlagworten argumentiert:
1. Viel Lärm um nichts, wir reden über einige wenige Euro
im Monat und im Jahr .
2. Betroffen ist nur eine Minderheit, eine kleine Gruppe von Pendlern
(und zwar vorwiegend die Besserverdienenden)
3. Die meisten Arbeitnehmer sind auch deshalb nicht betroffen, weil
die Pendlerkosten im Arbeitnehmer-Pauschbetrag stecken .
4. Und als Ergänzung: Wohnkosten und Pendlerkosten
sind immer substituierbar
Schon hierbei wird die einfache Mathemathik außer Acht gelassen.
Es geht um 2,5 Mrd Euro (modifizierte Zahlen gehen von nahezu 2,7 Mrd Euro
aus). Wenn es viel Lärm um nichts wäre, dann könnte die
Altregelung wieder eingeführt werden. Wenn nur eine Minderheit betroffen
wäre, dann würde diese Minderheit die 2,7 Mrd allein schultern
und die Regelung wäre noch ungerechter.
Nach ersten Aussagen sollten 15 Millionen Pendler betroffen sein. Nach
neueren Statistiken sind es "nur" 11,3 Millionen. Die Betroffenheit
reicht von 1 Euro im Jahr und reicht bis über 500 EUR im Jahr pro
Pendler, bei Eheleuten können es daher über 1.000 EUR im Jahr
sein. Ein Durchschnittswert kann zwar errechnet werden, hat aber nach
unserer Auffassung keine Aussagekraft, da die individuelle Belastung
sehr unterschiedlich ist.
Zunächst verweisen wir auf den Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1545 vom 18.05.2006.
Interessant sind u.a. die Seiten 13 und 14. Die Begründung für
die Neuregelung ist allein die Haushaltskonsolidierung. Wir
weisen auch hin auf die Tabelle mit den Prozentsätzen der jeweiligen
Pendler auf Seite 13. Immerhin 48 % der Pendler haben einfache Wegstrecken
ab 10 km zurückzulegen.
Weiterhin geben wir Hinweise auf die Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der LINKEN,
Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1802 vom 12.06.2006. Ihr besonderes
Interesse richten Sie bitte auf die Tabelle auf Seite 4, Antwort
zu Frage 10. Bei dieser Antwort geht es um den Anteil der Wegekosten
an den erhöhten Werbungskosten nach Bruttolöhnen. Bei Bruttolöhnen
zwischen 20.000 und 40.000 befinden sich insgesamt 53,6
% der Arbeitnehmer, die durch die Wegekosten erhöhte Werbungskosten
(über dem Pauschbetrag von 920 EUR) haben. Diese 53,6
% (und natürlich andere auch) sind von der Streichung/Kürzung
betroffen. Und hierbei handelt es sich nicht um Spitzenverdiener.
Die Wahrheit sind auch nicht 20 km, sondern 34 km. Obwohl nach der Gesetzesformulierung in §9
Abs. 2 Satz 1 EStG die Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz keine
Werbungskosten mehr sein sollen, werden die Aufwendungen ab dem 21.
Kilometer systemwidrig auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 EUR
angerechnet. Diese Aufwendungen werden "Wie-Werbungskosten" genannt,
obwohl der Arbeitnehmer-Pauschbetrag der Abgeltung tatsächlicher Werbungskosten
dienen soll. Mit dem 21. bis 34. km wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag "aufgefüllt". Arbeitnehmer
ohne Wegekosten und Arbeitnehmer mit Entfernungen bis 34 km werden steuerlich
gleich behandelt wenn keine weiteren Werbungskosten vorliegen. Mit einer
Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit hat das nichts
mehr zu tun.
Nach uns zur Verfügung stehenden Daten sind insgesamt 11,278
Millionen Arbeitnehmer von der Kürzung betroffen. Bezogen
auf 26,646 Millionen Arbeitnehmer sind dies 42,3 %. Ein
so hoher betroffener Arbeitnehmeranteil kann sicherlich nicht als
Minderheit bezeichnet werden. Die betroffenen Arbeitnehmer sind wie folgt
belastet:
| mehrbelastete Arbeitnehmer in Tausend |
Durchschnitt Mehrbelastung pro Jahr |
Summe Mehrbelastung in Tausend EUR |
| 1.464 (12,98%) | x 101 EUR | 147.864 ( 5,49 %) |
| 4.053 (35,94%) | x 155 EUR | 628.215 (23,35 %) |
| 4.650 (41,23 %) | x 332 EUR | 1.543.800 (57,37 %) |
| 1.111 ( 9,85 %) | x 334 EUR | 371.074 (13,79 %) |
| Summen: | ||
| 11.278 (100 %) | 2.690.953 (100,00 %) |
Zum Verständnis aus dieser Tabelle ein Ergebnis:
4.650.000 (4,65 Millionen) Arbeitnehmer haben eine durchschnittliche
Mehrbelastung von 332 EUR pro Jahr und zahlen 1.543.800 000 (1,544
Mrd) EUR mehr Steuern. Diese 4,65 Millionen Arbeitnehmer (17,5 % aller
Arbeitnehmer) schultern 1,544 Mrd EUR, somit über 57 % der eingeplanten
Haushaltsersparnis. Neben allen rechtlichen Aspekten fragen wir: Ist das
eine gerechte Lastenverteilung?
Wohnkosten und Pendlerkosten sind auch in den meisten Fällen nicht substituierbar. Unsere moderne Arbeitswelt verlangt ständige Flexibilität. Lebenslanges Arbeiten beim gleichen Arbeitgeber am gleichen Ort sind oft Wunschträume. Je unsicherer die Konjunktur ist, desto mehr wird auch ein Arbeitsplatzwechsel zur Realität. "Lieber Pendeln als teuer Wohnen" ist bei uns keine Realität, sondern die große Ausnahme.
Weiterführende Links zum Thema:
Drucksache 16/1545 (pdf-Datei) Quelle: www.bundestag.de
Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 16/1802 (pdf-Datei) Quelle:www.bundestag.de



