LHRD e.V.

Höchstrichterliche Klarstellung aus Karlsruhe (09.12.2008)

Darmstadt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Entfernungspauschale 2007 für
verfassungswidrig zu erklären, entlastet bundesweit rund 15 Millionen Berufspendler. Sie
können Wegekosten ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend machen. „Pendler erhalten durch den Richterspruch das Geld, das ihnen zusteht.“, sieht Christian Munzel, Vorstand des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) den Karlsruher Richterspruch aber keineswegs als „Konjunkturprogramm“ oder „Steuergeschenk“, vielmehr als Folge einer höchstrichterlichen Klarstellung einer schon vor Inkrafttreten umstrittenen Regelung.

Ausdrücklich habe der Zweite Senat in seiner Urteilsbegründung betont, dass es bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung der Steuerlasten gehe, die durch das Ziel der Haushaltskonsolidierung, aber auch durch Typisierungs- und
Vereinfachungszwecke nicht zu rechtfertigen seien.

Der LHRD hatte zwei der vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Verfahren durch die Instanzen begleitet. Es waren die Verfahren des Ravensteiner Bäckermeisters Heino Hambrecht und des Oldenburger Ehepaars Schiffmann. Die Kläger und die Pendler, deren Steuererklärungen noch offen sind, können mit Erstattungen rechnen. „Wir setzen im Sinne der Steuerbürger darauf, dass die Entlastungen zügig erfolgen und nachhaltig sind.“, betont
Christian Munzel.

Eine Entfernungspauschale müsse den Erfordernissen gerecht sein, schließlich trage sie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Forderungen nach Mobilität der Arbeitnehmer Rechnung, hebt der LHRD hervor.

Der LHRD rät allen Arbeitnehmern, ihre Steuererklärungen im Licht des Urteils zu überprüfen. Schließlich kann die steuerliche Anerkennung der Wegekosten ab dem ersten Kilometer bei Familien mit Kindern in Ausbildung Auswirkungen auch auf die Höhe des Kindergeldes haben.

 
V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. , Alsfelder Str. 10, 64289 Darmstadt.

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland e. V . (LHRD) ist eine Selbsthilfeorganisation der Arbeitnehmer und setzt sich seit 40 Jahren für die steuerlichen Interessen seiner Mitglieder ein.
Der LHRD verfügt in Deutschland über ein flächendeckendes Netz von über 1.000 Beratungsstellen mit rund 200.000 Mitgliedern. Internet: www.LHRD.de

Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstandsmitglied Herrn Christian Munzel,
Mobil 0175/5808417 und vom Leiter Steuerwesen Herrn Rudolf Gramlich, Mobil 0151/12142663.

Presseerkärung vom 09.12.2008

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