LHRD e.V.

Erneute positive Entscheidung für Pendler

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. erstreitet zweite Entscheidung zur Pendlerpauschale 2007.

Das Niedersächsische Finanzgericht hält in seinem Beschluss vom 27.02.2007, Az. 8 K 549/06 die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig und hat hierzu um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebeten (Az. 2 BvL 1/07).

In einer zweiten Entscheidung des gleichen Finanzgerichts vom 02.03.2007,
Az. 7 V 21/07 wurde das Finanzamt Wilhelmshaven verpflichtet, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 beider Ehegatten auch unter Berücksichtigung der ersten 20 Kilometer einzutragen. Die Finanzrichter haben große Zweifel, dass die Neuregelung – Streichung der ersten 20 km – verfassungsgemäß sei.

Betroffen sind erneut Eheleute, die an unterschiedlichen Orten in entgegengesetzter Richtung von ihrem Wohnort arbeiten. Der Ehemann fährt täglich eine einfache Wegstrecke von 61 km und die Ehefrau von 41 km.

Es sei für die Eheleute nicht möglich, so die Finanzrichter, dass ein gemeinsamer Wohnort in der Nähe der Arbeitsstelle jedes Ehegatten gewählt wird. Daher seien die Fahrtaufwendungen für die gesamte Entfernung beruflich veranlasst und müssen steuerlich berücksichtigt werden.

Im sogenannten Hauptsacheverfahren steht die Entscheidung noch aus. Es ist gut möglich, dass ein erneuter Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht ergeht.

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