Stärkung der Rechte der Steuerbürger (10.09.2008)
v.l.n.r. Ingo Bettels, Verbandssprecher Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL e.V.); Rechtsanwalt Dr. Norbert Hölscheid (Vagen); Prozessbevollmächtigter des Herrn Hambrecht; Rechtsanwalt Reiner Odenthal (Bonn), Prozessbevollmächtigter der Eheleute Schiffmann; Herr Bergner, Rechtsreferendar; Janine Schiffmann, Klägerin; Bodo Schiffmann, Kläger; Rudof Gramlich, Leiter Steuerfachabteilung des LHRD e.V.; Rechtsanwalt Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD e.V.
v.l.n.r. Ingo Bettels, Verbandssprecher Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL e.V.); Rudof Gramlich, Leiter Steuerfachabteilung des LHRD e.V.; Heino Hambrecht, Kläger; Juliane Noe, Ehefrau des Klägers; Rechtsanwalt Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD e.V.
Sie sind nicht einmal gemischte Aufwendungen.“ Dieser Kernsatz aus der Urteilsbegründung des höchsten deutschen Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs in München, vom Januar ist auch für den Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) Leitlinie bei der Beurteilung der Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale. Der Satz besagt, dass Kosten für den Weg zur Arbeit ein Aufwand sind, der direkt dem Erwerb des Einkommens dient und damit steuerlich absetzbar ist.
„Wenn das Bundesverfassungsgericht, das heute auch anhand zweier Musterklagen unseres Vereins die Pendlerpauschale verhandelte, der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs folgt, ist die 2007 eingeführte Regelung verfassungswidrig und nichtig“, macht Vorstandsmitglied Christian Munzel deutlich. In seiner komplexen Erklärung sah der Bundesfinanzhof durch die Abschaffung der Pendlerpauschale elementare Grundsätze des Steuerrechts und die Steuergerechtigkeit selbst verletzt. Die Abschaffung der Pendlerpauschale sei, dies habe selbst Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eingeräumt, aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgt.
2,5 Milliarden Euro würden daher einseitig auf Kosten der Berufspendler,
insbesondere derer
mit unteren und mittleren Einkommen erzielt, beklagt Christian Munzel und
fährt fort: „Wir
gehen nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung davon aus, dass
das
Bundesverfassungsgericht die Rechte der Steuerbürger stärkt.
Die Haushaltslage des
Bundes kann die Prinzipien einer verfassungsmäßigen Besteuerung
nicht aushebeln.
Presseerkärung vom 10.09.2008


