Übergabe des NVL-Steuerkonzepts an Dr. Volker Wissing, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
Berlin, 08. September 2010. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Steuervereinfachungen fand am 7. September 2010 in Landau ein Gespräch zwischen dem Vorstandsvorsitzenden des NVL, StB Jörg Strötzel und weiteren Verbandsvertretern und Dr. Volker Wissing, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und Mitglied des Bundesvorstandes der FDP statt. Der NVL übergab sein Steuerkonzept in der zweiten, aktualisierten Fassung.
v. l. n. r.: Übergabe des NVL-Steuerkonzepts: Jörg Strötzel, NVL-Vorstandsvorsitzender,
Dr. Volker Wissing, Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, Ingo Bettels, NVL-Verbandssprecher und Uwe Rauhöft, NVL-Geschäftsführer.
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine schlägt in seinem Steuerkonzept zahlreiche Veränderungen vor, um das bestehende Steuersystem praktikabler zu gestalten. Die Vorschläge sollen eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Steuersystems sicher stellen, ein Ziel, in welchem Übereinstimmung zwischen dem NVL und Dr. Wissing besteht.
Dr. Wissing nannte die NVL-Vorschläge vernünftig und sicherte zu, diese sorgfältig zu prüfen. Er betonte, dass Verbandsvorschläge und Hinweise wichtig seien, weil in der Vergangenheit Steuervereinfachungsvorschläge vor allem aus Sicht der Finanzverwaltung angelegt waren. In Bezug auf die Vielzahl der aktuellen Vorschläge sei zu prüfen, welche umsetzbar sind und wo Grenzen der Vereinfachung bestehen, weil bei einer Pauschalierung verfassungsrechtliche Grenzen zu beachten sind. Wichtig sei auch, das Ziel einer Steuerentlastung vor allem für mittlere Einkommen nicht aufzugeben. Finanzielle Spielräume dürften deshalb nicht von Steuervereinfachungsmaßnahmen völlig aufgebraucht werden.
Bei den NVL-Vorschlägen bildet ein Schwerpunkt die Familienförderung. Der Verband kritisiert das Nebeneinander von Familienkassen und Finanzämtern, welche dieselben Sachverhalte prüfen und nach denselben Rechtsgrundlagen bewerten, ohne aufeinander Bezug zu nehmen. Das Zusammenführen der Aufgaben beider Behörden bringt erhebliche Einsparungen und befreit die Familien von unverständlicher Doppelbürokratie. Dr. Wissing versicherte, dass man an einer Lösung des Problems arbeiten wird. Bereits konkreter konnte Dr. Wissing zu den Vorschlägen einer Vereinfachung beim Abzug von Kinderbetreuungskosten antworten. Die Regierungskoalition will die bisherunterschiedlichen Voraussetzungen zum Erwerbsstatus der Eltern und einer Altersstaffelung der Kinder aufheben. Damit würden sich die auszufüllenden Zeilen in der Steuererklärung deutlich verringern. Die NVL-Vertreter verweisen darüber hinaus auf eine Gesetzeslücke zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei Großeltern. Nach Vorschlag des NVL sollten diese, ebenso wie sie Elternzeit nehmen können, auch Betreuungskosten absetzen können, wenn sie dafür aufkommen, weil beispielsweise die Kindesmutter die eigene Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat.Dr. Wissing wies auf das Projekt einer vorausgefüllten Steuererklärung hin, das noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass die Selbstprüfungspflicht beim Steuerpflichtigen bleibt. NVL-Verbandssprecher Ingo Bettels äußert Bedenken, dass Steuerpflichtige auf zustehende Steuerermäßigungen in Unkenntnis verzichten würden. Es kommt deshalb auf die Kommunikation und Ausgestaltung an. Richtig sei, dass Steuerpflichtige und ihre Berater elektronisch einsehen können, welche Daten bei der Finanzverwaltung bereits vorliegen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass bei fehlerhaften Daten das Finanzamt die Ansprechstelle für Korrekturen bleibt. Hier bestehen bereits jetzt Probleme, wenn seitens des Arbeitgebers, der Riesterbehörde oder der Rentenstellen falsche Werte an das Finanzamt übermittelt und dort trotz anderslautender Erklärung des Steuerpflichtigen übernommen werden.
Weiteres Gesprächsthema war der Vorschlag des Bundesrates zur Änderung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Die Länderkammer sieht Handlungsbedarf, wenn Arbeitnehmer in Publikumsfonds investieren. Auf Nachfrage von Dr. Wissing erläuterte NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft, dass mit der vorliegenden Formulierung eine klare Abgrenzung von aktiven Mitunternehmerschaften erfolgt. Auf diese Fälle soll die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine keinesfalls ausgeweitet werden. Wenn Arbeitnehmer jedoch kapitalähnliche Anlagen zeichnen, ist der Vorschlag des Bundesrates sehr zu begrüßen, dass die Steuererklärung weiterhin vom Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden darf.
Presseinformation des NVL - Berlin, 08. September 2010



