LHRD e.V.

Pflege und Alter; Fahrtkosten zu Eltern

Helfende HandNicht immer können die Eltern im häuslichen Umfeld versorgt und gepflegt werden. Eine Unterbringung in einer Alten- bzw. Pflegeresidenz ist unumgänglich. Die Folge sind oft lange Fahrtstrecken der Angehörigen, für Besuche und zur Unterstützung der Eltern.

Fraglich ist, ob Aufwendungen für solche Besuche nach §33 EStG als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Hierbei komme es auf die Häufigkeit der Besuche an, so dass Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 23.07.2007. Werde das übliche Maß der Besuchsfahrten nicht überschritten, liegen Aufwendungen der Lebensführung vor und es handelt sich nicht um außergewöhnliche Belastungen.

Wo genau die Grenze liegt, hier kommt es wie immer auf die Einzelfallbetrachtung an. In einem früheren Urteil wurde darauf hingewiesen, dass 40 Fahrten pro Jahr zu den Eltern üblich und nicht außergewöhnlich sein können.

Sind die (häufigen) Besuche medizinisch indiziert und tragen diese somit zur Linderung einer Krankheit bei, können die Aufwendungen berücksichtigungsfähig sein. Die medizinische Notwendigkeit muss aber nachgewiesen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.