Endspurt für die Einkommensteuererklärung 2005
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 noch nicht erstellt hat, sollte sich sputen: Spätestens bis zum 31.12.2009 muss sie beim zuständigen Finanzamt sein. Die Abgabefrist von vier Jahren kann nicht verlängert werden.
Das Absetzen verschiedener Kosten hilft dabei, Steuern zu sparen. Es können beispielsweise folgende Ausgaben berücksichtigt werden:
- Werbungskosten – wie z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeiten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen
- Sonderausgaben – wie z. B. Versicherungsaufwendungen und Spenden oberhalb der Pauschalen
- Außergewöhnliche Belastungen – wie z. B. Krankheitskosten, Unterhaltsaufwendungen und Pauschbeträge für behinderte Menschen
Besonders interessant kann es werden, wenn Sie nicht das gesamte Jahr durchgehend beschäftigt waren. Insgesamt können viele Arbeitnehmer mit Steuerrückerstattungen rechnen. Lassen Sie also die Frist nicht verstreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.



