LHRD e.V.

Für Flugstrecken gibt es keine Entfernungspauschale

Flugzeug beim StartDass es die Entfernungspauschale nun wieder ab dem ersten Kilometer gibt ist bekannt. Wie sieht es aber aus, wenn für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Flugzeug genutzt wird?

Das Gesetz verbietet in diesen Fällen den Ansatz der Entfernungspauschale. Hintergrund ist eine angenommene unzutreffende Besteuerung, da die Flugkosten durch die Nutzung von Sonderangeboten oft vergleichsweise niedrig sind.

Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Urteil vom 26.03.2009, Az. VI R 42/07 diese Regelung als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft. Der Gesetzgeber sei nicht gezwungen, auch in diesen Fällen die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale zu gewähren. Abzugsfähig sind nur die nachgewiesenen tatsächlichen Flugkosten, so die obersten Finanzrichter in München. Heben Sie daher die Flugtickets gut auf.

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