Bitte genau nachrechnen: Noch können Ausgaben das Kindergeld retten.
Auch für erwachsene Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, gibt es Kindergeld. Doch es gelten Einkommensgrenzen: Mehr als 7.680 Euro darf ein volljähriges Kind nicht verdienen (das ist der so genannte Grenzbetrag für Einkünfte und Bezüge). Wird dieser Betrag überschritten, sollten Sie Kosten erzeugen.
Grundsätzlich werden von der Ausbildungsvergütung eines Kindes die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskosten abgezogen. Wobei als Werbungskosten jene Ausgaben bezeichnet werden, die dazu dienen, berufliche Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Und genau hier können Sie ansetzen: Denn die Höhe dieser Werbungskosten kann noch bis zum 31.12.2009 beeinflusst werden.
Vorsicht Weihnachtsgeld!
Generell sollte man also genau rechnen: Nutzen Sie als Grundlage die November-Lohnabrechnung Ihres Kindes zuzüglich der erwarteten Ausbildungsvergütung für Dezember 2009. Achten Sie dabei auch auf das Weihnachtsgeld: Was Ihr Kind freut, kann Sie das Kindergeld kosten! Ist der Grenzbetrag von 7.680 Euro auch nur knapp überschritten, gibt es für das gesamte Jahr – bzw. für die Monate der Volljährigkeit – kein Kindergeld.
In dieser Situation können sich Ausgaben richtig lohnen, so zum Beispiel für Fachbücher, berufliche Schreib- und Zeichengeräte, typische Arbeitskleidung und Bewerbungen – diese Kosten kann man alle als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist ein Beleg, auf dem der Namen des Kindes vermerkt sein sollte.
Und eine gute Nachricht zum Schluss: Der Grenzbetrag erhöht sich ab 2010 von 7.680 Euro auf 8.004 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.



