Steuerklassenwahl bei Eheleuten, ab 2010 gibt es das Faktorverfahren.
Ab Mitte Oktober werden die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 durch die Einwohnermeldeämter verteilt. Berufstätige Ehepaare stellen sich wieder die Frage: Welche Steuerklassenkombination wählen wir und welche ist überhaupt optimal?
Bisher gab es zwei Möglichkeiten, die „drei und fünf“ sowie die „vier und vier“. In den meisten Fällen kann der optimale Lohnsteuerabzug mit diesen Kombinationen nicht erreicht werden. Daher hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2010 eine dritte Möglichkeit geschaffen, das Faktorverfahren.
Dieses Verfahren ist besonders für Eheleute interessant, die wegen der Einkommensunterschiede bisher die Steuerklassen „drei und fünf“ gewählt hatten. Der Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse „fünf“ ist sehr hoch und trotzdem musste über die Einkommensteuererklärung nachgezahlt werden. Für die Ermittlung des Faktors werden die jeweiligen voraussichtlichen Jahreslöhne benötigt. Der Faktor wird errechnet und vom Finanzamt auf Antrag auf den Lohnsteuerkarten eingetragen. Der Arbeitgeber ermittelt die abzuziehende Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Steuerklasse „vier“ und des Faktors.
Aber auch bei Wahl des Faktorverfahrens gilt: Der Lohnsteuerabzug berücksichtigt grundsätzlich nur die gesetzlichen Pauschbeträge. Die genaue Abrechnung mit dem Finanzamt erfolgt wie bisher in der Einkommensteuererklärung. Hier werden die genauen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die zustehenden Steuerermäßigungen beantragt.
Der Nettolohn und somit das Faktorverfahren hat auch Auswirkungen auf z. B. das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld sowie auf vergleichbare Lohnersatzleistungen.
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