Stichtag 30.11.: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte versüßen das Dezember-Gehalt
Der 30.11. dieses Jahres ist im Hinblick auf die Lohnsteuerkarte 2009 ein wichtiger Termin. Wer sich bisher noch keine Freibeträge hat eintragen lassen, sollte jetzt genau nachrechnen.
Als Freibetrag können erhöhte Werbungskosten eingetragen werden, z. B. für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte, für Auswärtstätigkeiten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Auch bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dürfen berücksichtigt werden. Wichtig: Diese Aufwendungen müssen abzüglich der ohnehin einkalkulierten Pauschbeträge eine Antragsgrenze von 600,- Euro übersteigen.
Zudem kann auch der Steuerbonus für Handwerker, der in 2009 stark angehoben wurde, vorab auf der Steuerkarte als Freibetrag festgehalten werden – für diesen gilt keine Antragsgrenze.
Um sich Freibeträge vom Finanzamt eintragen zu lassen, muss die Steuerkarte beim Arbeitgeber angefordert werden. Zudem braucht man einen Antragsvordruck auf Lohnsteuer-Ermäßigung, in dem die einzelnen Aufwendungen berechnet werden.
Lässt man sich bis Ende November den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte vermerken, wird die Freude über das Dezember-Gehalt groß sein: Denn der Freibetrag schlägt sich in voller Höhe auf dem Lohnstreifen des verbleibenden Monats Dezember nieder.
Im kommenden Jahr muss allerdings eine Einkommensteuererklärung für 2009 eingereicht werden. Dabei prüft das Finanzamt genau, ob die im Ermäßigungsantrag aufgeführten Aufwendungen auch tatsächlich angefallen sind. Der Freibetrag sollte daher auch nicht zu hoch sein … sonst kann es zu Rückforderungen des Finanzamts kommen.
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