LHRD e.V.

Zum letzten Mal: Lohnsteuerkarte aus Papier

Lohnsteuerkarten 2008, 2009, 2010Die Karte für 2010 ist gelb. Das Besondere an ihr: Sie ist die letzte Lohnsteuerkarte, die wir in den Händen halten. Ab 2011 wird die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Lohnsteuer-Erhebung ersetzt.

Seit fast 90 Jahren begleitet uns die Karte aus farbigem Karton: Jeder, der in Deutschland Lohnsteuer zahlen muss, bekam sie bisher per Post zugeschickt – in jährlich wechselnden Farben. Nun gehört sie bald der Vergangenheit an.

Was ändert sich ab wann?
Das elektronische Verfahren wird stufenweise eingeführt. Aus diesem Grund ist die Lohnsteuerkarte 2010 länger als üblich – nämlich auch für das Jahr 2011 – gültig. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr.
Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gewohnt mit – auch in 2011. Berufseinsteiger in der Ausbildung sollen ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden können. Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.

Ab 2012 erhält der Arbeitgeber ausschließlich von der Finanzverwaltung die notwendigen Informationen zur Besteuerung des Arbeitnehmers. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert.
Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, erfragt der Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern die notwendigen Daten – und übernimmt sie in das Lohnkonto des Beschäftigten. Der Arbeitnehmer muss zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dann nur noch seine steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum angeben.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.