Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge – Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes unterstützt Familien mit Kindern ab 2010
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 in einer Kabinettssitzung den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beschlossen. Mit diesem so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz will die Koalition insbesondere Familien mit Kindern entlasten.
Unter anderem soll darin die Erhöhung der Freibeträge und des Kindergeldes umgesetzt werden. Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat und soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Erhöhung des Kindergeldes
Das Kindergeld soll um 20 Euro erhöht werden. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro.
Erhöhung der Freibeträge
Der Kinderfreibetrag soll pro Elternteil von 1.932 Euro auf 2.184 Euro steigen, der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung wird voraussichtlich von 1.080 Euro auf 1.320 Euro erhöht. Bei zusammen veranlagten Elternteilen ergibt das einen Gesamt-Freibetrag von 7.008 Euro.
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