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Trotz Abgeltungsteuer: Anlage KAP kann sinnvoll sein

Ein Euro, dem ein viertel herausgetrennt wurdeWie der Name schon sagt: Durch die Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Damit können Steuerpflichtige auf die Anlage KAP bei ihrer 2009-er Steuererklärung verzichten – und Banken verschicken die Bescheinigungen über Zinserträge nur noch auf Nachfrage.

Doch für so manchen Kapitalanleger ist es sinnvoll, bei seiner Bank die Steuerbescheinigung anzufordern und die Anlage KAP nach wie vor auszufüllen:

  • Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe erteilt.
  • Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und auf der Anlage KAP wird die so genannte Günstigerprüfung beantragt. Der persönliche Steuersatz ist dann niedriger, wenn das zu versteuernde Einkommen von rund 15.000 Euro bei Einzelpersonen und rund 30.000 Euro bei Verheirateten nicht überschritten ist.
  • Eine Günstigerprüfung kann aber auch bei einem persönlichen Steuersatz von über 25 Prozent sinnvoll sein. So wird z. B. nur bei einer individuellen Besteuerung der Kapitalerträge ein Altersentlastungsbetrag oder der Härteausgleich gewährt.
  • Der Steuerpflichtige hat außergewöhnliche Belastungen wie Scheidungskosten, Medikamenten-Zuzahlung, Ausgaben für Zahnersatz oder Brille geltend gemacht. Dann braucht das Finanzamt die Kapitalerträge, um die so genannte zumutbare Eigenbelastung des Steuerzahlers festzustellen.

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