LHRD e.V.

Grünes Licht für’s Arbeitszimmer – Kosten können wieder abgesetzt werden

Junger Mann im häuslichen ArbeitszimmerAufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können wieder als Werbungskosten abgesetzt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Für zahlreiche Steuerzahler bedeutet das eine Steuerrückerstattung. Vorausgegangen waren dem Urteil etliche – auch vom LHRD geführte – Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Die nun für verfassungswidrig erklärte Regelung zur Begrenzung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers war 2007 mit dem Steueränderungsgesetz eingeführt worden. Demnach sollten Aufwendungen nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn das heimische Arbeitszimmer „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet“. Für das Bundesverfassungsgericht stand fest: Diese Regelung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Nun muss der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2007 das Gesetz ändern.

Für die Steuerzahler heißt das: Jeder Arbeitnehmer, der ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, weil ihm der Arbeitgeber keinen Platz zur Verfügung stellt, kann die Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Ob die Kosten jedoch unbeschränkt, als Pauschalbetrag oder – wie früher – nur bis zu einer Höchstgrenze von 1.250 Euro abgesetzt werden können, bleibt abzuwarten.

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