LHRD e.V.

Werbungskosten für Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte

Transporter während der FahrtArbeitnehmer, deren Arbeitsort öfter mal wechselt – wie zum Beispiel Leiharbeiter, Bau- und Montagearbeiter – können über die Werbungskosten verschiedene Ausgaben absetzen. Unter dem Stichwort Fahrtkosten z. B. wird die An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz mit 0,30 Euro pro Kilometer berücksichtigt. Zudem können Verpflegungsmehraufwendungen als Pauschbeträge für insgesamt drei Monate abgesetzt werden.

Bezüglich der befristeten Verpflegungsmehraufwendungen hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kürzlich den Fall eines EDV-Systembetreuers zu klären … und die dreimonatige Begrenzung bestätigt:
„Ist ein EDV-Systemberater bei seiner Auswärtstätigkeit bei verschiedenen Kunden an unterschiedlichen Stellen innerhalb eines überschaubaren Stadtteils beschäftigt, liegt eine Beschäftigung an derselben Tätigkeitsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG vor mit der Folge einer Begrenzung der Verpflegungspauschalen auf drei Monate.“ Wichtig: Für die Fahrtkosten gilt keine zeitliche Begrenzung.

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