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Autounfall bei Glatteis: Unfallkosten können steuerlich absetzbar sein.

Glatteis Unfall mit 2 FahrzeugenGlatte Straßen, vereiste Wege – Deutschland ist seit Wochen fest in Winterhand. Wer durch diese schwierigen Verkehrssituationen in einen Autounfall verwickelt ist, kann gegebenenfalls die Unfallkosten steuerlich absetzen.

Voraussetzung dafür ist, dass sich der Unfall während einer beruflich bedingten Fahrt ereignet – also auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bei einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt. Dann werden die Kosten vom Finanzamt als abzugsfähige Werbungskosten anerkannt. Aber Achtung: Passiert der Unfall auf einer privat veranlassten Umwegstrecke, zahlt der Fiskus nicht.

Abgesetzt werden können:

  • Reparaturkosten
  • Auslagen für die Selbstregulierung
  • die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
  • Schäden an privaten Gegenständen
  • Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht
  • sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallen

Die Kosten, die bei der Schadensbeseitigung anfallen, kann man in der Steuererklärung voll ansetzen – allerdings werden Versicherungsleistungen und Ersatzzahlungen gegengerechnet. Bei einem Total- oder Bagatellschaden, der nicht repariert wird, erfolgt die so genannte "Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung" (AfaA).

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