LHRD e.V.

Butterbrot im Bergwerk

Bagger im Bergwerk Wird ein Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug im Bergwerk des Arbeitgebers eingesetzt – unter Tage oder auf dem Betriebsgelände – so stellt das keine Fahr- bzw. Auswärtstätigkeit dar. Daher hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand.

Im konkreten Fall ging es um einen Großgerätefahrer in einem Kalibergwerk. Die Grube hat eine Ausdehnung von zirka 6 x 16 km; die Mitarbeiter werden an jeder Stelle der Grube eingesetzt. Die Arbeiter können entweder während der Schichtpause unter Tage mitgebrachte Verpflegung verzehren oder vor bzw. nach der Schicht die werkseigene Kantine über Tage aufsuchen.

Der Bundesfinanzhof sieht das gesamte Grubengelände als regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers an.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.