LHRD e.V.

Ferienjobs für Schüler und Studenten – bitte genau rechnen

FerienjoberinDas Schuljahr ist beendet, das Semester abgeschlossen – viele Schüler und Studenten nutzen die Sommermonate, um ihre Haushaltskasse mit Ferienjobs aufzubessern.

Doch bevor sich der Nachwuchs fleißig ans „Jobben“ macht, sollten die finanziellen Folgen beleuchtet werden. Denn die Einkünfte aus dem Ferienjob wirken sich je nach ihrer Höhe auch auf Kindergeld und Unterhalt aus. In Sachen Kindergeld beispielsweise darf ein volljähriges Kind pro Jahr nicht mehr als 8.004,- Euro Einkünfte und Bezüge haben – ansonsten gibt es kein Kindergeld mehr. Also: Vor „Amtsantritt“ bitte genau rechnen.

Grundsätzlich gibt es für den Ferienjob zwei mögliche Arbeitsverhältnisse:

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
Die Ferienarbeit kann als geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden. Der monatliche Lohn darf jedoch 400,- Euro nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss zusätzlich pauschale Abgaben für die Renten- und Krankenversicherung sowie Lohnsteuer von insgesamt 30% bezahlen. Die darin enthaltene pauschale Lohnsteuer von 2% kann durch die so genannte Individualbesteuerung durch Abgabe einer Lohnsteuerkarte gespart werden. In der Steuerklasse 1 erfolgt bei 400,- Euro kein Lohnsteuerabzug.

Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein auf maximal zwei Monate begrenzt ist oder an nicht mehr als 50 Tagen im Jahr ausgeübt wird. In diesem Fall werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig; der Arbeitgeber kann den Lohn mit 25% pauschal versteuern oder die Individualbesteuerung mittels Lohnsteuerkarte wählen.
Die Abgabe einer Lohnsteuerkarte ist meist vorteilhafter, da die gezahlten Lohnsteuern mit Hilfe einer Einkommensteuererklärung in vielen Fällen vollständig erstattet werden. Außerdem spart der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer und kann in diesem Umfang den Bruttolohn erhöhen. Daher wird bei Ferienjobs zumeist diese Variante gewählt.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.