Sie kombinieren eine Geschäftsreise mit privaten Aktivitäten? Dann können die Reisekosten künftig aufgeteilt werden.
Das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden – bei Geschäftsreisen wird das nun einfacher. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Beschluss vom 21. September 2009 entschieden: Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt bei Reisen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, können künftig aufgeteilt werden – einerseits in abziehbare Werbungskosten und andererseits in nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung.
Damit wendet sich der BFH von der bisherigen Rechtsprechung ab und sieht eine Reise nicht mehr als Einheit. Künftig können einzelne Reiseabschnitte unterschiedlich – beruflich oder privat – veranlasst sein und die Aufwendungen dafür entsprechend aufgeteilt werden.
Naheliegend bei der Aufteilung ist dabei der Zeitrahmen, der für den geschäftlichen bzw. privaten Teil der Reise angesetzt wird. Anteile von untergeordneter Bedeutung werden nicht berücksichtigt, so dass die Reise in diesen Fällen entweder in vollem Umfang beruflich oder privat veranlasst ist.
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