Krankenversicherte aufgepasst: Durch das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ kann das monatliche Netto-Gehalt steigen!
Das neue „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ regelt: Ab 2010 werden die gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar – gleich, ob man privat oder gesetzlich versichert ist.
Diese Absetzbarkeit macht sich für gewöhnlich erst in der Steuererklärung für 2010 bemerkbar. Beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale; für Privatversicherte müssen Besonderheiten beachtet werden:
Momentan senden die Versicherungsunternehmen Beitragsbescheinigungen an die Versicherten; darin informieren sie über die Beiträge für die private Basiskranken- und Pflegeversicherung – also über die so genannte Basisversorgung.
Ist der Arbeitnehmer nicht pflichtversichert, wie zum Beispiel Beamte, wird beim Lohnsteuerabzug vom Arbeitgeber grundsätzlich nur die Mindestvorsorgepauschale angesetzt. Die exakten – und womöglich höheren – abziehbaren Beiträge für die Basisversorgung können nur dann berücksichtigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird. Dann ist es möglich, dass der Arbeitnehmer über seine Gehaltsabrechnung monatlich netto mehr Geld bekommt.
Gibt der Arbeitnehmer die Versicherungsbescheinigung nicht weiter, rechnet sein Arbeitgeber weiterhin mit der Mindestvorsorgepauschale. Dennoch geht ihm das Geld nicht verloren: Sind seine Beiträge für die private Basisversorgung höher als die Mindestvorsorgepauschale, kann er sich das Geld über die Einkommensteuererklärung für 2010 zurückholen.
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