LHRD e.V.

Kurs schwankend: Renten in ausländischer Währung

Dollarscheine vor blauem HimmelArbeitnehmer, die schon mal im Ausland gearbeitet haben, erhalten oft Rente aus dem entsprechenden Land – und damit auch in einer fremden Währung. Beim Umrechnen der Fremdwährung in Euro ergeben sich dann Wechselkursschwankungen. Das hat zur Folge: Obwohl die Rente in der Ursprungswährung gleich bleibt, verändert sich der Rentenbruttobetrag in Euro.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu in Abstimmung mit den oberen Finanzbehörden der Länder entschieden:
„…Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird.“

Eine tatsächliche Erhöhung oder Minderung der Rente wird darin nicht gesehen.

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