Kurs schwankend: Renten in ausländischer Währung
Arbeitnehmer,
die schon mal im Ausland gearbeitet haben, erhalten oft Rente aus dem entsprechenden
Land – und damit auch in einer fremden Währung. Beim Umrechnen
der Fremdwährung in Euro ergeben sich dann Wechselkursschwankungen.
Das hat zur Folge: Obwohl die Rente in der Ursprungswährung gleich bleibt,
verändert sich der Rentenbruttobetrag in Euro.
Das Bundesfinanzministerium hat dazu in Abstimmung mit den oberen Finanzbehörden
der Länder entschieden:
„…Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses
ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die
Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert
hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil
der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils
neu berechnet wird.“
Eine tatsächliche Erhöhung oder Minderung der Rente wird darin nicht gesehen.
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