LHRD e.V.

Richtig „Riestern“: Einzahlungen dem Einkommen anpassen

Euro-Scheine mit Schriftzug Riester-RenteSie haben eine Gehaltserhöhung bekommen – toll. Ihr Kind ist auf die Welt gekommen – Glückwunsch! Aber denken Sie dabei auch an Ihre Beiträge für die Riester-Rente?

Grundsätzlich hängt die Höhe der Riester-Beiträge von dem Vorjahreseinkommen ab. Um die volle staatliche Förderung zu bekommen, muss man beim Riestern vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes des Vorjahres einzahlen (abzüglich der staatlichen Zulagen). Daher gilt: Wenn der Bruttoverdienst steigt oder sich verringert, z. B. durch Gehaltserhöhung, Kurzarbeit oder Elternzeit, müssen auch die Riester-Beiträge angepasst werden.

Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Einzahlungen aufs Riesterkonto – nur so können Sie sicher sein, die vollen staatlichen Zulagen auch zu erhalten. Aktuell liegt die staatliche Förderung bei 154 Euro pro zulageberechtigtem Sparer plus 185 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind (300 Euro für Geburten ab dem Jahr 2008). Maximal kann pro Jahr ein Riester-Beitrag von 2.100 Euro staatlich gefördert werden. Zudem können im Rahmen einer Günstigerprüfung Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen werden.

Werden Veränderungen nicht mitgeteilt, gibt es zum Beispiel keine Kinderzulage oder eine zu geringe Förderung … und Sie verschenken Ihr Geld. Generell sind Beitragszahlungen in Riesterverträge nur für laufende Jahre möglich, Nachzahlungen für frühere Jahre sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.