Not in Haiti: Schnell und unbürokratisch helfen
Bis zu 300.000 Tote, etwa 300.000 Verletzte und 1,2 Millionen Obdachlose – das Erdbeben in Haiti brachte am 12. Januar viel Leid über den karibischen Inselstaat.
Um möglichst schnelle, unbürokratische Hilfe zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Haiti-Spenden zugelassen.
Dieser gilt für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden.
Wer also Geld für Haiti auf ein Sonderkonto spendet oder bereits gespendet hat, braucht zum steuerlichen Absetzen der Spende als Nachweis lediglich
- den Bareinzahlungsbeleg oder
- die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) oder
- den PC-Ausdruck beim Online-Banking.
Eine zusätzliche Spendenbescheinigung ist also nicht nötig. Der vereinfachte Zuwendungsnachweis für Haiti-Spenden gilt für jede Spendenhöhe und im Zeitraum vom 12.01.2010 bis 31.07.2010.
Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.



