Englisch lernen in Down Under: Wird der Sprachaufenthalt im Ausland als Berufsausbildung anerkannt?
Wird der Sprachaufenthalt meines volljährigen Kindes als Berufsausbildung anerkannt – und bekommt es damit weiter Kindergeld? Eine Frage, die schon häufig Familien und daher kürzlich auch den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt hat.
In dem vom BFH zu beurteilenden Fall nahm die Tochter des Klägers nach der Abiturprüfung an einem „Work and Travel“-Programm in Australien teil. Das vorinstanzliche Finanzgericht Hessen erkannte den Sprachaufenthalt nicht als Berufsausbildung an und erklärte damit eine rückwirkende Aufhebung des Kindergeldes für rechtens.
Der Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil des Finanzgerichts Hessen, denn: „Sprachaufenthalte im Ausland können nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden oder von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.“
Grundsätzlich muss der Sprachunterricht wöchentlich mindestens zehn Unterrichtsstunden umfassen. Der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen allein durch den Auslandsaufenthalt genügt nicht.
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