LHRD e.V.

Mit Kindergeld in die Luft gehen

Flugbegleiterin im FlugzeugFür viele Mädchen ist es der Traumberuf: Stewardess. Je nach Aufbau der Ausbildung dauert die Ausbildungszeit zwischen sechs Wochen und vier Monaten. In dieser Zeit besteht – so hat das Finanzgericht in Köln entschieden – Anspruch auf Kindergeld.

In dem Urteil vom 3. März 2010 heißt es:
„Für erwachsene Kinder erhalten Eltern grundsätzlich nur dann Kindergeld, wenn ein sog. Berücksichtigungsgrund vorliegt, wie z. B. bei Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses. Eine Berufsausbildung in diesem Sinne ist auch die mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin.“

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