Mit Kindergeld in die Luft gehen
Für viele Mädchen ist es der Traumberuf: Stewardess. Je nach
Aufbau der Ausbildung dauert die Ausbildungszeit zwischen sechs Wochen
und vier Monaten. In dieser Zeit besteht – so hat das Finanzgericht
in Köln entschieden – Anspruch auf Kindergeld.
In dem Urteil vom 3. März 2010 heißt es:
„Für erwachsene Kinder erhalten Eltern grundsätzlich nur dann
Kindergeld, wenn ein sog. Berücksichtigungsgrund vorliegt, wie z. B. bei
Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses. Eine Berufsausbildung in diesem
Sinne ist auch die mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als
Flugbegleiterin.“
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