LHRD e.V.

31. Mai ist Stichtag für die Steuererklärung 2009

Uhrzeiger rücken vor auf StichtagDie Zeit läuft … für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009: Stichtag ist der 31. Mai dieses Jahres. Bis zu diesem Termin müssen beim Finanzamt die Unterlagen auf dem Tisch liegen. Wer es bis 31. Mai nicht schafft, kann auf schriftlichen bzw. telefonischen Antrag eine Fristverlängerung erbitten.

Für LHRD-Mitglieder verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember 2010.

In den Steuergesetzen ist geregelt, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Das ist z. B. der Fall, wenn

  • Arbeitnehmereheleute die Steuerklassenkombination III und V gewählt haben.
  • das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat.
  • Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde (z. B. Mieten, Renten), 410,- Euro im Jahr übersteigen.
  • steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen wurden.
  • Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern zugleich Arbeitslohn bezogen haben.

Das Finanzamt ist aber auch berechtigt, eine Einkommensteuererklärung zu fordern, ohne dass eine gesetzliche Pflicht besteht.

Wer die Abgabefrist versäumt, muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen rechnen. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung führt aber nicht zwingend zu einer Steuernachzahlung: Häufig wird auch Geld erstattet – wenn alle steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge geschickt ausgeschöpft werden.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.