LHRD e.V.

Vermietung an die Eltern: Fahrten zum Vermietungsobjekt nicht abziehbar

Zwei Autos vor einem HausSie haben eine Wohnung an Ihre Eltern vermietet und wollen die Fahrten dorthin als Werbungskosten abziehen? Keine Chance. Das Finanzgericht in München hat entschieden (rechtskräftiges Urteil vom 4.12.2009), dass solche Reisekosten aufgrund des Hereinspielens privater Gründe unter das Abzugsverbot von § 12 EStG fallen.

Für das Gericht stand fest: Durch den Besuch der Eltern sind die Reisen zum Vermietungsobjekt ebenso privat veranlasst. Eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung von privaten Gründen (Elternbesuch) und einkunftsbezogenen Gründen (Verwaltung/Pflege des Vermietungsobjektes) ist nicht möglich – und damit entfällt auch ein Werbungskostenabzug. Das gilt übrigens in allen Fällen der Vermietung an Angehörige.

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