Vermietung an die Eltern: Fahrten zum Vermietungsobjekt nicht abziehbar
Sie
haben eine Wohnung an Ihre Eltern vermietet und wollen die Fahrten dorthin
als Werbungskosten abziehen? Keine Chance. Das Finanzgericht in München
hat entschieden (rechtskräftiges Urteil vom 4.12.2009), dass solche
Reisekosten aufgrund des Hereinspielens privater Gründe unter das Abzugsverbot
von § 12 EStG fallen.
Für das Gericht stand fest: Durch den Besuch der Eltern sind die Reisen zum Vermietungsobjekt ebenso privat veranlasst. Eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung von privaten Gründen (Elternbesuch) und einkunftsbezogenen Gründen (Verwaltung/Pflege des Vermietungsobjektes) ist nicht möglich – und damit entfällt auch ein Werbungskostenabzug. Das gilt übrigens in allen Fällen der Vermietung an Angehörige.
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