Zu dir oder zu mir? Umgekehrte Familienheimfahrten aus privaten Gründen sind nicht absetzbar.
Viele Ehepaare führen aufgrund der beruflichen Situation einen „doppelten Haushalt“. Dabei kann eine wöchentliche Heimfahrt zum Familienwohnsitz als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Gilt diese steuerliche Absetzbarkeit auch für umgekehrte Familienheimfahrten – also dann, wenn der andere Ehegatte seinen Partner am Sitz der doppelten Haushaltsführung besucht? Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 2. Februar 2011 beschäftigt und entschieden:
„Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten.“
Ausschlaggebend im Streitfall war, dass die Entscheidung, welcher Partner am Wochenende wohin reist, keine beruflichen Gründe hatte, sondern nur aufgrund privater Motive getroffen wurde.
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