Grenzbetrag beim Kindergeld: Private Lebensversicherungen retten das Kindergeld nicht
Der Kindergeld-Anspruch für ein volljähriges Kind geht verloren, wenn dessen Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag übersteigen; derzeit liegt der Grenzbetrag bei 8004 Euro. Wer allerdings versucht, das Kindergeld dadurch zu retten, indem er Beiträge zur privaten Renten-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung von den Einkünften/Bezügen abzieht, hat steuerrechtlich keine Chance.
Denn der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 21.10.2010 klar gestellt: Die Beiträge zu privaten Renten-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen können anlässlich der Grenzbetragsprüfung beim Kindergeld nicht von den Einnahmen/Bezügen abgezogen werden, wenn das Kind gesetzlich rentenversichert ist.
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