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Kosten für Zivilprozesse steuerlich absetzbar

JustitiaIn Sachen Prozesskosten hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und entschieden (Urteil vom 12.5.2011):

Die Kosten eines Zivilprozesses können, unabhängig von dessen Gegenstand, als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Prozesskosten „unausweichlich“ sein – was nur dann der Fall ist, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine.

Darüber hinaus müssen die Zivilprozesskosten notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind gegenzurechnen.

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