Mieter für Wohnung (scheinbar nicht) gesucht
Privatpersonen, die Immobilien vermieten, können entstandene Verluste steuerlich geltend machen. Diese Verluste können z. B. entstehen, wenn eine Wohnung zunächst umfangreich renoviert wird.
Doch damit solche Verluste auch abzugsfähig sind, muss eine sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Diese zeigt sich an belegbaren Umständen, die auf eine Vermietungsabsicht hinweisen. „Eine Vermietungsabsicht setzt ein nachhaltiges und ernsthaftes Bemühen, einen Mieter zu finden, voraus. Zwei symbolische „Pro-Forma-Anzeigen“ und wenige Aushänge am schwarzen Brett eines Supermarktes reichen hierfür nicht.“
So hat das Thüringer Finanzgericht (Urteil vom 3.11.2010) entschieden. Im Streitfall ging es um einen geltend gemachten Verlust, der durch eine gründlich sanierte Vier-Zimmer-Jugendstilwohnung mit Balkon und Stellplatz entstand, für die sich einfach kein Mieter finden wollte.
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