Steuer-Identifikationsnummer – nun auch für Freistellungsaufträge erforderlich
Sie hat elf Ziffern und wird seit 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern an alle Bürger vergeben: die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr). Und gleich ob man umzieht, heiratet oder sich scheiden lässt, diese Nummer gilt lebenslang.
Nun wird sie auch für die Abgeltungsteuer wichtig. Ab 1. Januar 2011 sind neue bzw. geänderte Freistellungsaufträge bei Banken und Finanzdienstleistern nur wirksam, wenn sie die Steuer-Identifikationsnummer enthalten. Bestehende Freistellungsaufträge sind bis Ende 2015 gültig; ab 2016 muss auch dafür die Identifikationsnummer vorliegen. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer nun sucht – und das Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern nicht mehr greifbar hat – findet sie neuerdings meist auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid. Die Nummer kann allerdings nicht beim Finanzamt erfragt werden – hier verbietet der Datenschutz die Auskunft. Stattdessen muss man sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und folgende Daten mitteilen: Vorname, Name, vollständige Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Das kann sowohl via Internet (www.identifikationsmerkmal.de) oder postalisch (Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn) erfolgen. Im Anschluss an die Anfrage erhält man seine persönliche Steuer-Identifikationsnummer schriftlich vom Bundeszentralamt.
Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.



