31. Mai ist Stichtag für die Steuererklärung 2010
Die
Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 steht an: Stichtag ist der
31. Mai dieses Jahres. Bis zu diesem Termin müssen dem Finanzamt die
Unterlagen vorliegen. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag (schriftlich
bzw. telefonisch) möglich. Für LHRD-Mitglieder verlängert
sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember 2011.
In den Steuergesetzen ist festgelegt, in welchen Fällen eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. So zum Beispiel wenn
- Arbeitnehmer-Eheleute die Steuerklassenkombination III und V gewählt haben.
- das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat.
- Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde (z. B. Mieten, Renten), 410 Euro im Jahr übersteigen.
- steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen wurden.
- Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern zugleich Arbeitslohn bezogen haben.
Das Finanzamt ist aber auch berechtigt, eine Einkommensteuererklärung zu fordern, ohne dass eine gesetzliche Pflicht besteht.
Wer die Abgabefrist versäumt, muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen rechnen. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung führt aber nicht zwingend zu einer Steuernachzahlung: Häufig wird auch Geld erstattet – wenn alle steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge geschickt ausgeschöpft werden.
Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.



